Das Bundesgericht hat entschieden: Eine Ausgleichskasse im Kanton St. Gallen muss einer 78-jährigen Frau Ergänzungsleistungen bezahlen, obwohl sie in den zwei Jahren, bevor sie ins Altersheim zog, noch schnell ihr Vermögen verprasste. 421 658 Franken verjubelte die Frau – zusätzlich zu ihrer Rente notabene – zwischen 2014 und 2016. Sie leistete sich eine Luxuswohnung, kaufte grosszügig ein, 82 500 Franken verschenkte sie ihren Nachkommen. Nach den Berechnungen der Ausgleichskasse gab sie in der kurzen Zeit 325 830 Franken mehr aus, als sie für ein dezentes Leben gebraucht hätte.
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