Im letzten August entschied das Bundesgericht, dass Patientin S. wegen ihrer Beschwerden, die angeblich von einem Schleudertrauma kommen, keinen Anspruch auf eine Invalidenrente hat. Das Urteil bedeutet, dass Personen, die ein Schleudertrauma leichten Grades erlitten haben, nur noch in Ausnahmefällen Geld von der Invalidenversicherung bekommen. Als der Anwalt von S., David Husmann, vom Urteil erfuhr, schrieb er dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) einen geharnischten Brief. Das BSV hatte sich zuvor positiv zum Urteil geäussert. «Ihr Amt scheint sich über den Ausgang des Bundesgerichtsverfahrens [. . .] offensichtlich zu freuen», steht im Brief, der der Weltwoche vorliegt. Der Z ...