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Recht

Gesinnungsjustiz

Neuerdings kann ein sorglos ­hingeklicktes «Like» auf Facebook strafbar sein.
An sich ist es richtig, wenn Beschimpfungen und Verleumdungen in den sozialen Medien gerichtlich verfolgt werden. Ein Journalist weiss in der Regel, wie weit er gehen darf. All die Hobbyschreiber, die sich heute im Internet tummeln, müssen es halt noch lernen. Die Alternative wäre eine Vorzensur durch die Netzwerkbetreiber, wie sie zum Teil schon praktiziert wird. Und das ist eine ganz schlechte Alternative. Jede Zensur ist ein Eingriff in die freie Meinungsäusserung, jede Beschränkung dieses fundamentalen Grundrechtes ist eine öffentliche Angelegenheit, über die offen debattiert werden muss. Das ­Gericht ist der richtige Ort dafür. Doch das Bezirksgericht Zürich geht nun ­einen Sc ...
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