Herr Glaser, was verstehen Sie unter «freier Meinungsäusserung»?
Dass man grundsätzlich und ohne Einschränkung alles sagen kann, was man will. Bezüglich Schutzbereich hat die Meinungsäusserungsfreiheit fast keine Einschränkung: In Europa ist man so weit, dass auch Beleidigungen und Verleumdungen darunterfallen. Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht. Jede Äusserung, die ein Mensch macht, darf nur unter bestimmten Voraussetzungen verboten werden.
Gleiches Recht für alle
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