Gibt es Schranken für Volksinitiativen? Soll man diese Schranken erhöhen? Nach geltendem Verfassungsrecht besteht nur die Schranke des zwingenden Völkerrechts (ius cogens). Dazu rechnet man das Verbot von Völkermord, von Sklaverei und von Folter. Neuerdings wird postuliert, weitere Schranken aufzustellen. Vorgeschlagen wird, dass Volksinitiativen unzulässig sein sollen, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen.
Jede zusätzliche Einschränkung des Initiativrechtes bedarf einer Verfassungsänderung, braucht also die Zustimmung von Volk und Ständen. Das hat Konsequenzen schon für das geltende Recht. Es besteht nämlich die Tendenz, das Völkerrecht ständi ...