Auf den ersten Blick sieht es aus wie ein «Anti-Scharia-Urteil», das der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Ende Dezember gefällt hat. Der Fall betrifft ein Ehepaar, das 1999 in Syrien geheiratet hat und nun in Deutschland lebt, beide besitzen sowohl den syrischen wie den deutschen Pass. 2013 liess sich der Mann vor einem geistlichen Scharia-Gericht in Syrien scheiden, indem sein Bevollmächtigter eine einseitige Scheidungsformel aussprach. Als der Mann die Scheidung auch in Deutschland anerkennen lassen wollte, stellte sich die Frau quer. Der Fall landete vor dem Europäischen Gerichtshof, der zum Schluss kam, dass die massgeblichen EU-Vor ...