Am 1. Januar trat in der Bundesrepublik eine neue Fernsehentgeltregelung in Kraft. Bezahlt wird nicht mehr pro angemeldetes Gerät, sondern pro Haushalt, unabhängig davon, ob ein TV-Gerät benutzt wird oder nicht. Deswegen ziehen die öffentlich-rechtlichen Anstalten keine «Gebühren» mehr ein, sondern kassieren einen «Beitrag». Man könnte es mit der Mitgliedschaft in einem SportÂverein vergleichen, wo man einen Beitrag zahlt, um die Anlagen benutzen zu können; tut man es nicht, ist der Beitrag trotzdem Âfällig. Der Unterschied liegt darin, dass man einem Verein freiwillig beitritt, während man von den öffentlich-rechtlichen Sendern zwangsrekrutiert wird. Als Trostpflaster sozu ...