Der Nebelspalter hatte die Story aufgetan: Ein Co-Präsident des WWF Solothurn arbeitet in der Direktion des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW). Der zuständige Bundesrat Guy Parmelin hielt in der nationalrätlichen Fragestunde fest, dass die Nebentätigkeit bekannt war und geprüft wurde. Die Personalverordnung besagt, dass die Bewilligung zu verweigern sei, «wenn nicht im Einzelfall Interessenkonflikte ausgeschlossen werden können». Der WWF und die anderen Umwelt-NGOs arbeiten aktiv gegen die produzierende Landwirtschaft, zum Beispiel indem Ackerflächen renaturiert und für die landwirtschaftliche Nutzung verlorengehen. Das ist kein Konflikt, das ist eine Frontalkollision. ...