Deutschland hat islamistische «Lies!»-AkÂtionen verboten, bei uns dürfen die funÂdamentalistischen Salafisten nach wie vor öffentlich auf Seelenfang gehen. Hat die Schweiz wieder mal Nachholbedarf?
Grundsätzlich wäre ein solches Verbot auch bei uns möglich, sofern tatsächlich zu Straftaten aufgerufen wird. Ob das der Fall ist, weiss ich nicht. Einfach den Koran zu verteilen, ist sicher nicht strafbar. Wir kommen da schnell in Konflikt mit der Religions- und Meinungsäusserungsfreiheit. Eine ganz andere Frage ist, ob ein solches Verbot auch etwas bringt. Und da sollten wir uns keine Illusionen machen: Das Strafrecht betrifft in erster Linie Verbrechen, die begangen wurden – gegen ...