Für einmal gibt es Gutes zu vermelden aus Strassburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht in der StrafÂbarkeit inzestuöser Beziehungen zwischen erwachsenen Geschwistern keine Verletzung der Menschenrechtskonvention und hat deshalb eine gegen Deutschland gerichtete Klage abgewiesen. Dieses – übrigens einstimmig gefällte – Urteil ist im Lichte der Extravaganzen, die sich der Strassburger Gerichtshof in den letzten Jahren geleistet hat, keine Selbstverständlichkeit. Beginnt ein Umdenken in den Köpfen der europäischen Richter? Haben sie etwa aus dem Kruzifix-Fall die nötigen Lehren gezogen? In jenem Fall hatte zunächst eine Kammer des EGMR Italien wegen de ...