Wir sind auch für das hohe Gut der direkten Demokratie!» So schallt es aus den Kehlen von Politikern durch das ganze Land. Aber gleichzeitig werden Vorschläge dazu Âgemacht, wie man die direkte Demokratie «verwesentlichen» – konkret: einschränken – müsse.
Doch die Frage ist: Wer soll im Staate Schweiz die oberste Macht haben? Die Bürger oder die von den Bürgern gewählten Politiker? Die Schweiz hat nach langem Ringen eindeutig entschieden. 1848 mit der Bundesverfassung, 1874 durch die Einführung des Gesetzesreferendums, 1891 durch die Einführung der Volksinitiative: Oberster Gesetzgeber sind das Volk und die Stände. Doch daran wollen sich die Behörden – Legislative, Exek ...