Es ist ein Glaubwürdigkeitsproblem der gröberen Art, dem sich das Bundesamt für Statistik (BfS) gegenübersieht. Als die Neuenburger Bundesstelle jüngst die ersten Zahlen zu den Ausschaffungen krimineller Ausländer vorlegte, hiess es zunächst, dass 2017 nur in 54 Prozent der Fälle, für die das Strafgesetzbuch eine Landesverweisung vorsieht, auch eine solche angeordnet worden sei. Nachdem sich verschiedene Kantone in diesen Zahlen nicht erkannt und in Neuenburg Protest eingelegt hatten, ging das BfS über die Bücher. Und fand einen Fehler: Man habe die Betrugstatbestände falsch erfasst, der Prozentsatz der Landesverweisungen liege h&ou ...