Hansueli Raggenbass, Präsident des Nationalbankrates, sagte: «Das heutige Reglement ist nicht so schlecht, wie jetzt behauptet wird.» Tatsächlich steht im internen Reglement für den Eigenhandel in Artikel 4: «Unzulässig sind das vorzeitige oder gleichzeitige Tätigen von Eigengeschäften in Kenntnis von geplanten oder beschlossenen Transaktionen der Schweizerischen Nationalbank.» Punkt. Schluss. Philipp Hildebrand hat mit seinen Aktien- und Devisenspekulationen das Reglement gebrochen. Konsequenz wäre die fristÂlose Entlassung. Nicht die Lohnfortzahlung in Millionenhöhe durch die Steuerzahler.
Eben noch waren die «Gerüchte» gegen Hildebrand für den Nationalbankrat «haltlos». ...