Als ich mir im Februar 1999 eines Morgens die Haare schneiden liess, hatte ich das Pech, in eines jener Coiffeur-Salon-Gespräche verwickelt zu werden, die hier in Italien einfach zum Leben gehören. Das grosse Thema an jenem Morgen war die am Vortag gefallene berüchtigte Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Italiens, die Verurteilung eines 45-jährigen Fahrlehrers wegen der Vergewaltigung seiner 18-jährigen Schülerin aufzuheben. Die junge Frau hatte Jeans getragen, und die Richter waren der Meinung, Jeans liessen sich ohne die Einwilligung der Trägerin oder des Trägers nicht ausziehen.
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