Rechtsmediziner sind bisweilen ein merkwürdiges Volk. Sie schneiden in Leichen hinein, sägen sie auseinander und lesen in Gedärmen und Innereien, was ihnen die Toten über ihr letztes Stündlein nicht mehr sagen können. Weder ein am Leben gebliebenes Opfer noch ein Zeuge, selbst wenn er direkt dabei gewesen wäre, ist gewöhnlich imstande, einen Tatablauf so genau zu schildern, wie blutunterlaufene Hämatome, zerquetschte Zungenbeine und winzige Hautschuppen es können. Zimperlich darf nicht sein, wer sich tagtäglich mit Toten unterhält. Schaurig? Makaber, grotesk? Für den Rechtsmediziner sind das keine Kategorien.
Probleme bereiten ihm eher die Lebenden. Denn die Möglichkeiten, hin ...