Letzte Woche hat ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Zürcher Kantonsrates die Kritik der Weltwoche (Nr. 14/19 und 15/19) am ehemaligen Regierungsrat Thomas Heiniger in allen Punkten bestätigt. Die Einschätzung der Kommission deckt sich mit jener des früheren Ombudsmanns Thomas Faesi. Dieser war zum Schluss gekommen, die Gesundheitsdirektion habe bei der Übertragung des Leistungsauftrags für Knochenkrebs (Sarkome) am Bewegungsapparat diverse Rechtsbrüche begangen. Namentlich habe sie gegen das öffentliche Interesse des Gesundheitsschutzes, den Anspruch auf rechtliches Gehör, das Gebot von Treu und Glauben, das Willkürverb ...