«Gut gemeint» kommt selten gut. Was passiert, wenn der Sozialstaat seine Schranken gedankenlos öffnet, zeigt das Beispiel der Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB) im Kanton Zürich. Diese waren 1992 eingeführt und breit akzeptiert worden. Mit den KKBB sollten vorab Geringverdiener die Möglichkeit bekommen, ihre Kinder während der ersten beiden Lebensjahre selber zu betreuen.
Die bis Ende 2012 durchschnittlich ausgerichteten Beträge lagen zuletzt bei bescheidenen 207 Franken pro Monat und Kleinkind. Wer wenig verdiente, als Alleinerziehende nicht mehr als drei Tage die Woche sein Kind fremdplatzierte oder als Paar höchstens 150 Prozent arbeitete, erhielt jeden Monat eine Art Ersat ...