Mit seinem Klima-Entscheid hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) endgültig den Boden der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verlassen und sich zu einer Art kontinentaler Überregierung aufgeschwungen. Selbst der ehemalige SP-Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer prangerte dessen totale Politisierung an (s. NZZ vom 12. 4. 24). Die Schweiz soll das Recht der Klimaseniorinnen auf Privatleben verletzen, weil diese unter der zunehmenden Hitze litten und die Schweiz ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen nicht erfülle. Der EGMR masst sich an, über die Umsetzung des Pariser Abkommens zu entscheiden, weil die Wiener Vertragsrechtskonvention davon ...