Der 18. September 2008 begann mit einer guten Nachricht für Dr. Dr. M. Nach einem jahrelangen Rechtshändel billigte ihm das Bezirksgericht Zürich 356 658 Franken (zusätzlich Zins und Anwaltskosten) Schadenersatz zu. Der Anlass: Im Juni 2001 erstattete seine Ex-Gattin im Zuge eines wüsten Scheidungskampfes eine Strafanzeige wegen Pädophilie; zwei Jahre später stellte die Bezirksanwaltschaft I (heute Staatsanwaltschaft I) das Verfahren ein. Der für den angesehenen Gutachter, Dozenten und Forscher tödliche Verdacht war damit widerlegt, doch der Schaden war nicht mehr gutzumachen. Auf Druck von Oberstaatsanwalt Andreas Brunner und der Zürcher Justizdirektion hatte M. auf Ende 2001 näm ...