Es riecht nach Pulverdampf über dem Flughafen Zürich, in den Ohren saust der Nachhall des politischen Kanonendonners. Juristen packen die Koffer für einen langen Marsch durch die Instanzen: zuerst zum baden-württembergischen Verwaltungsgericht nach Mannheim, danach zum deutschen Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig, weiter zum Europäischen Gerichtshof nach Luxemburg. Eines dieser Gerichte, so hoffen sie, wird die Vorschriften als willkürlich, unverhältnismässig, rechtswidrig oder was auch immer erkennen, mit denen Deutschland als Reaktion auf die Ablehnung des Luftverkehrs-Staatsvertrags durch die Schweiz den Anflugverkehr auf den Flughafen Zürich begrenzen will. Derweil arbeiten d ...