Am 8. Juli 2009 erhielt ich, gestützt auf das Bürgerrecht der Gemeinde St. Moritz, das Bürgerrecht des Kantons Graubünden und somit das Schweizer Bürgerrecht. Mein erster Gedanke ist es, noch einmal der Schweiz zu danken, dass sie mich als Mitbürger aufgenommen hat, obschon ich weiter die italienische Nationalität behalte – dies aus Gründen, die mit der Geschichte meiner Familie, meinem Leben, meiner Arbeit und meiner Ausbildung zu tun haben.
Jemand, der schmählich dumm oder schlecht informiert ist, hat gemeint, mein Wunsch hänge mit Steuerfragen zusammen. Zu Unrecht. Ich habe meinen Steuerwohnsitz immer in Italien gehabt, und dies wird auch weiterhin so sein. Gleichzeitig habe i ...