Es ist durchaus denkbar, dass der ausgediente Bundesanwalt Valentin Roschacher mit dem Fall «S 06 400», der derzeit vor dem Gerichtskreis VIII Bern-Laupen hängig ist, den einzigen Erfolg seiner flachen Karriere einfährt. Falls mich Gerichtspräsidentin Andrea Müller (SP) am 16. August im Audienzlokal 007 des Berner Amthauses wegen «Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen» (Artikel 293 StGB) zu einer Busse oder mehr verurteilen wird.
Diese Möglichkeit besteht alleweil. Erstinstanzlich hat Untersuchungsrichter Stephan Neuhaus dem Wunsch der Bundesanwaltschaft nach einer Verurteilung bereits entsprochen und umgehend, das heisst ohne jede Abklärung und ohne Anhörung des Ange ...