Das «höfliche» Ersuchen der Bundesanwaltschaft (BA) ans Bundesgericht um eine Genehmigung für «Überwachungsmassnahmen» gegen die Biker-Gruppe Hells Angels wegen «dringenden Verdachts auf Beteiligung an einer kriminellen Organisation» datiert vom 4. Februar 2003. Obwohl nichts auf eine dringliche Aktualität hindeutete, erfüllte Bundesrichter Jean Fonjallaz den Wunsch mit ungewohnter Eile: Zwei Tage später, am 6. Februar, lag die richterliche Genehmigung auf dem Pult von Bundesstaatsanwalt Thomas Wyser.
Das war das Startsignal zu einer Ermittlung in Superlativen. Über ein Jahr lang liess die BA Telefone überwachen und brachte Minikameras, Wanzen und Richtmikrofonen in Stellung. A ...