Es war das absonderlichste Gerichtsurteil der neueren Mediengeschichte. Denn es war ein Geisterurteil.
Letzte Woche verbot das Zuger Kantonsgericht mit einer superprovisorischen Verfügung ein Buch der Journalistin Michèle Binswanger. Das Buch, darum das Geisterurteil, ist noch nicht einmal fertiggeschrieben.
Binswanger, Reporterin beim Tages-Anzeiger, will darin den Zuger Sex-Skandal von 2014 aufrollen. Hauptdarstellerin der seifigen Affäre ist die Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin, die sich als angebliches Schändungsopfer präsentiert.
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