Am 23. September 2009 sprach das KreisÂgericht Rheintal SG gegen den RestaurantÂbetreiber Daniel Roth eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten aus, weil er eine Mitarbeiterin gestalkt hatte (mehrfache Nötigung, Drohung und Missbrauch einer Fernmeldeanlage). Das Berufungsgericht reduzierte die Strafe auf acht Monate, abzüglich 76 Tagen Auslieferungs- und Untersuchungshaft. Vier ÂJahre später sitzt Roth immer noch in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies im zürcherischen Regensdorf. Der Grund: Die Strafe wurde Âaufgeschoben, zugunsten einer sogenannten stationären therapeutischen Massnahme, die auf fünf Jahre befristet ist, aber verlängert werden kann.
Nach unserer Titelgeschichte ...