Vom angeklagten Arzt wird man im Lauf der Berufungsverhandlung vor dem Zürcher Obergericht keinen Ton mehr hören ausser diesem einen Satz: «Ich werde keine Aussagen machen.» Seit Beginn des Verfahrens hat er geschwiegen, das ist das Recht eines jeden und verhindert zum Beispiel, dass ein Angeschuldigter widersprüchliche Aussagen macht. Der Verteidiger des Arztes bestreitet sämtliche Anklagepunkte. Vor mehr als einem Jahr wurde der Mediziner, der sich auf Hausbesuche spezialisiert hat, vom Bezirksgericht wegen Körperverletzung und Sachentziehung zu 45 Tagen Gefängnis verurteilt. Evelyn Meier*, die im selben Haus ein Strickwarengeschäft betrieb, und der Arzt lagen sich seit geraumer Z ...