Vor wenigen Tagen veröffentlichte das Bundesgericht die Begründung zum Entscheid, mit dem es im Juni 2016 in der Wettbewerbspolitik einen Pflock eingeschlagen hatte. Eine Klärung ist nötig, denn der Pfosten steht weit im Schilf draussen, in sumpfigem Gelände, durch das nur ein schmaler Trampelpfad führt. Es ist ein heimtückisches Gebiet, in dem eine Firma keinen Meter vom festgetretenen Pfad abkommen darf. Sonst droht sie bei jedem Schritt im Morast einzusinken, und nur mit Mühe wird sie den Schuh wieder herausziehen können.
Wie kommt man zu diesem Schluss? Vor gut zwei Wochen hat die WettbewerbskommisÂsion (Weko) mit Präsident Vincent Martenet an der Jahrespressekonferenz mit Ge ...