In der Theorie läuft es im Asylwesen so: Wer echte Fluchtgründe hat, darf in der Schweiz bleiben. Wer nicht verfolgt ist, sondern nur bessere Lebensumstände sucht, muss wieder gehen. Die Praxis sieht meist anders aus: Wer als Asylant falsche Angaben macht, Anweisungen ignoriert und jede Mitwirkung verweigert, kann trotzdem bleiben und muss nichts befürchten.
Ein solcher Fall ist der des ehemaligen Asylbewerbers A. Er stammt aus einem nordafrikanischen Land und reiste kurz nach der Jahrtausendwende in die Schweiz ein. Die Behörden lehnten sein Asylgesuch innert kürzester Frist ab und wiesen A. weg. Doch dieser blieb. Seine Beschwerden und Rekurse, um doch noch ein Aufenthaltsrecht zu be ...