Wenn die Befürworter der Mutterschaftsversicherung (MSV) mit dem Argument fechten, das gesetzlich geforderte achtwöchige Arbeitsverbot nach der Niederkunft müsse mit einer staatlich garantierten Erwerbsausfallentschädigung von 14 Wochen vor und nach der Geburt kompensiert werden, dann ist die gegenwärtige MSV-Vorlage auf ihre Zweckmässigkeit hin zu beurteilen. Divergierende Ansichten können rational, ökonomisch und ideologiefrei diskutiert werden. Die Kritiker meinen, das Problem lasse sich privatrechtlich besser lösen; die andern plädieren für eine weitere staatliche Sozialeinrichtung.
Wenn die Verfechter der neuen Versicherung hingegen auf «den immer noch nicht umgesetzten Ver ...