In den Bundesasylzentren und in den Asylunterkünften der Kantone werden zunehmend übertragbare Krankheiten festgestellt. Dazu gehören die Tuberkulose, Aids, Masern und Röteln, aber auch Geschlechtskrankheiten wie die Syphilis oder die Gonorrhö, im Volksmund «Tripper» genannt. Die zuständigen Zentrumsärzte sind verpflichtet, solche Infektionen an den jeweiligen kantonsärztlichen Dienst und an die Zentrumsleitung des Staatssekretariats für Migration (SEM) zu melden. Das SEM hält aber fest: «Die Meldung an die Zentrumsleitung hat nicht das Ziel, den Fall statistisch zu erfassen, sondern die notwendigen Massnahmen umzusetzen, die zur Eindämmung des Krankheitserregers und somi ...