Nehmen wir an, ein Journalist kennt den Täter in einem schweren Fall von EntÂführung, Erpressung, Körperverletzung oder Betrug. Die Polizei kennt den Täter nicht.
Was tut nun der Journalist? Er schweigt. Er beruft sich auf den Quellenschutz.
Journalisten haben gegenüber dem Rest der Bevölkerung ein aussergewöhnliches Privileg. Auch wenn sie die Beteiligten eines Verbrechens kennen, dürfen sie gegenüber den Behörden das Zeugnis verweigern. Es greift der Quellenschutz.
Nur bei Kapitalverbrechen wie Mord, VerÂgewaltigung, Terrorismus und professionellem Drogenhandel sind auch Journalisten zur Aussage verpflichtet.
In der Affäre Hildebrand geht es nicht um Kapitalverbrechen. Die Zü ...