In der Schweiz ist vieles anders als in anderen entwickelten Staaten. Alle «bedarfsabhängigen Unterstützungs-, Beratungs- und Betreuungsleistungen zum Zweck der Existenzsicherung» sind unter dem Begriff Sozialhilfe zusammengefasst und gesetzlich geregelt. Allerdings nicht auf Bundesebene, der Schweizer Staat hat sich hier nur um den Asylbereich und um Auslandschweizer zu kümmern. Deshalb gibt es nicht ein Sozialhilferecht, sondern gleich 26, pro Kanton eines. Im Jahr 2011 wurden in der Schweiz für 236 133 Empfänger netto 2069 Milliarden Franken ausgegeben oder 8762 Franken pro Person.
Von einem Total an Staatsausgaben von rund 190 Milliarden Franken im Jahr 2010 liefen rund ...