Folgt man der offiziellen Verlautbarung der Bundesversammlung zur Ausschaffungsinitiative, stehen Verbrechen und Integration von Ausländern in einer Wechselwirkung. Die Räte sind der Meinung, dass «mangelhafte Integration zu Rechtsverletzungen führt». Deshalb haben sie in ihrem Gegenvorschlag das radikale SVP-Volksbegehren nicht nur entschärft, sondern überdies mit einem «Integrationsartikel» in der Verfassung abgefedert.
Das klingt nach einem gutschweizerischen Kompromiss. Die Repression wird durch Prävention ergänzt, sprich Integration im vorliegenden Fall. Wer will da schon etwas dagegen haben? Tatsächlich liegt just beim Integrationsartikel der grosse Haken. In fataler Weise ...