In der Schweiz, in Deutschland und in Frankreich ist Leihmutterschaft untersagt. In anderen europäischen Ländern ist sie nur als unentgeltliche Dienstleistung zulässig. Die Gesetzgebung ändert sich laufend, Bestrafung ist selten. Kaum ein Gericht will ein Neugeborenes den Wunscheltern wegnehmen, weil es von einer Leihmutter ausgetragen wurde. Die kalifornische Leihmutter Omena Markarian versteht die Verbote nicht: «Jeder viel zu junge Teenager darf ungestraft ein uneheliches Kind in die Welt setzen. Wer masst sich an, einem Paar, das keine Kinder bekommen kann, die Möglichkeit einer Leihmutter zu verbieten?» Die 33-Jährige ist zum dritten Mal mit einem Kind schwanger, das nach der Ge ...