Genossenschafter: Ist das hier das Städtische Amt für Migration? Wir haben von Ihnen ein Kündigungsschreiben erhalten für unsere Wohnung.
Migrationsbeauftragte: Und jetzt möchten Sie um eine Erstreckung der Räumungsfrist ersuchen?
Genossenschafter: Nein, nein, Sie können uns gar nicht kündigen, weil es sich um eine Genossenschaftswohnung handelt. Die Wohnung gehört unserer Genossenschaft.
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