Über zwanzig Jahre sind verflossen, seit ich mit einem zunächst auf drei Jahre beschränkten Visum in Japan Wohnsitz nahm. Vor zehn Jahren habe ich mich mit Erfolg um die permanente Niederlassung bewerben können. Diese kennt keine zeitliche Begrenzung mehr und ist auch nicht an die Entsendung durch einen Arbeitgeber gebunden. Auf dem Formular für den Niederlassungsantrag wurde nach dem Grund gefragt, weshalb man in Japan leben wolle. Ich gab an, dass ich kein Land kenne, wo man mehr und bessere Leistungen für seine Steuern erhalten würde als in Japan, wo die öffentliche Sicherheit und die allgemeine Ordnung und Sauberkeit beispiellos sind. Es war dies n ...