Vor einigen Wochen erhielt Autohändler Knut Bydal einen Brief, bei dessen Lektüre er nur Bahnhof verstand. Der Brief war mit «Ver- fügung zur Gebührenbefreiung» überschrieben und stammte von der Inobat, der Interessenorganisation Batterieentsorgung. Die Inobat ist vom Bund beauftragt, die sogenannte vorgezogene Entsorgungsgebühr auf Batterien einzuziehen und zu verwalten. Das Schreiben ging unter anderem an die Mitglieder von Auto-Schweiz (offizielle Markenimporteure) und des Verbands freier Autohandel Schweiz (VFAS, Parallelimporteure). Ihnen wurde gesagt, dass sie sich von der Entsorgungsgebühr auf bestimmten Batterietypen (darunter bleihaltige Fahrzeugbatterien) befreien könnten ...