Der Mann steht ganz zuoberst auf der ÂListe der Einbürgerungen von «ausÂländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen». Jihad A. ist gemäss den Zürcher Stadtbehörden 1983 geboren, seine NationaÂlität ist nicht bekannt. «Staatenlos» heisst es im offiziellen Einbürgerungsentscheid, der kürzlich publiziert worden ist.
Der Fall wirft Fragen auf. Wurde der Mann unbekannter Herkunft auf den Namen Jihad – was so viel heisst wie «heiliger Krieg» – getauft? Oder hat er ihn sogar selbst gewählt? Geht von Jihad A. ein Sicherheitsrisiko aus? Hat er im Einbürgerungsverfahren AusweisÂpapiere vorgewiesen? Steht seine Identität zweifelsfrei fest? Oder wissen die Behörden gar ...