Nach den Wahlen ist vor den Wahlen, nach dem 18. Oktober ist vor dem 9. Dezember. Alle vier Jahre bestimmen die Schweizerinnen und Schweizer ihre Volksvertreter im nationalen Parlament – nicht aber ihre Vertretung im Bundesrat. Dieses Gremium wird erst durch die neubesetzte Bundesversammlung zusammengestellt. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt: Das Resultat der eidgenössischen Wahlen (18. Oktober) hat nur bedingt Einfluss auf die Zusammensetzung der Regierung (9. Dezember). Selbst die SVP, die nun mit Abstand wählerstärkste Partei im Land, ist auf die Unterstützung aus anderen Fraktionen angewiesen, wenn sie die ihr gemäss Konkordanz zustehenden zwei Vertreter im Bund ...