Es sind Zahlen, die aufhorchen lassen: 33 von 94 Ausländern, bei denen die Staatsanwaltschaft Zürich im letzten Jahr auf den an sich obligatorischen Landesverweis verzichtete, betreffen gemäss der Sonntagszeitung Strafbefehle wegen «Pornografie mit Tieren, Kindern oder menschlichen Ausscheidungen» (Art. 197 Abs. 4 StGB). Das klingt dramatisch, allerdings auf eine ganz andere Art, als es in Tat und Wahrheit ist. Denn den Verurteilten dürfte kaum bewusst gewesen sein, dass sie eine Straftat begangen hatten, bis sie vor den Kadi gezerrt wurden.
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