Am 1. Oktober treten die Gesetzesbestimmungen zur Ausschaffungsinitiative in Kraft, die das Schweizer Stimmvolk vor nunmehr sechs Jahren beschlossen hat. Weil lange nichts ging, lancierten die Initianten von der SVP die sogenannte Durchsetzungsinitiative, diese scheiterte Ende Februar an der Urne. Die jetzt Gültigkeit erlangenden Paragrafen weisen nach der Verabschiedung durch das Parlament eine entscheidende Abschwächung gegenüber der vom Volk bejahten Initiative auf: Eine «Härtefallklausel» erlaubt es, kriminelle Ausländer nicht automatisch auszuweisen, trotz definiertem Deliktkatalog. «Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese für den Ausl� ...