Das Landgericht Hamburg hat geklärt: Etwa 90 Prozent des «Schmähgedichts» des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen ÂPräsidenten Recep Tayyip Erdogan waren unzulässig, 10 Prozent in Ordnung. Juristisch unbedenklich sind zum Beispiel die Zeilen: «Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident» und «Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt». Sämtliche Aussagen, die mit Erdogans angeblichen Geschlechtspraktiken zu tun haben, sind zukünftig verboten. Sollte Böhmermann sie Âwiederholen, gibt es eine Strafe. Das Urteil ist fast absurder als Böhmermanns Gedicht. Allerdings ist es noch nicht rechtskräftig, der Satiriker wird wohl R ...