Das Stimmvolk wird in der Schweiz «Souverän» genannt, weil es uneingeschränkt über den Inhalt der Bundesverfassung bestimmt. Sogar das Verhältnis zum Völkerrecht regelt hierzulande der Souverän. In der Realität propagieren gewisse Politiker aller-dings einen generellen Vorrang der in internationalen Gremien ausgehandelten Regeln. Nur so, wird behauptet, liessen sich Grund- und Freiheitsrechte wirksam schützen. Ansonsten drohe eine «-Tyrannei der Mehrheit». In diesem Geiste wurden schon Volksinitiativen für ungültig erklärt oder – trotz Annahme durch Volk und -Stände! – nicht umgesetzt.
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