Ist es Absicht oder Naivität? Schweizer Bankführer, Behörden und Regierung scheinen sich verschworen zu haben, den Ausstieg aus dem gescheiterten Geschäftsmodell «Aufbewahren von Schwarzgeld unter dem Schutz des Bankgeheimnisses» so schmerzhaft, teuer und desaströs wie möglich zu gestalten.
Den Anfang machte die UBS, die unter Rechtsbruch und Pulverisierung des theoretisch bis heute existierenden Bankkundengeheimnisses «gerettet» wurde. Der zweite Akt war die Privatbank Wegelin. Sie hatte niemals gegen Schweizer Gesetze verstossen. Dennoch musste sie sich ohne jeglichen Schweizer Rechtsschutz selbst entleiben. Der dritte Akt war die Credit Suisse. Sie versuchte, sich mit einer ...