Braucht die Schweizer Wirtschaft eine Frauenquote? Diese Frage, obschon sie nur einen Nebenaspekt darstellt, dominiert die laufende Revision des Aktienrechts. Der Bundesrat schlägt vor, für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen von grossen börsenkotierten Gesellschaften Richtwerte einzuführen: Frauen sollen mindestens 30 Prozent der Verwaltungsratssitze besetzen und in den Geschäftsleitungen mit mindestens 20 Prozent vertreten sein. Unternehmen, die diese Werte nicht einhalten, müssen in einem Bericht die Gründe für ihr Frauendefizit darlegen und Fördermassnahmen präsentieren. Die Schweiz soll damit einem europaweiten Trend fo ...