So hat man früher Vergewaltiger verteidigt: Schuld ist eigentlich das Opfer, weil etwa sein Rock zu kurz war oder weil es sich nachts allein auf die Strasse wagte. Eine Frau, die derart provoziert, so wurde noch vor wenigen Jahrzehnten ohne Hemmung vor den Gerichten argumentiert, die müsse sich nicht wundern, wenn ein Mann die Beherrschung verliere. Bei Vergewaltigern zieht diese Tour schon lange nicht mehr. Und bei Kindesentführern, so ist nach dem Urteil des Bezirksgerichts Winterthur gegen Issam O. wenigstens zu hoffen, in Zukunft auch nicht mehr.
Das Gericht verurteilte letzte Woche den 34-jährigen Issam O. wegen qualifizierter Entführung und Erpressung zu acht Jahren Gefängnis. Im ...