Gemäss Medienberichten sind beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg bereits sechs Individualbeschwerden gegen das Minarettverbot erhoben worden. Die erste Beschwerde wurde gemeinsam von der Liga der Muslime der Schweiz (LMS), der Stiftung Muslimische Gemeinschaft Genf, der Kulturellen Vereinigung der Muslime in Neuenburg und der Genfer Vereinigung der Muslime eingereicht. Nur zu dieser Beschwerde hat der Gerichtshof bislang die Parteien aufgefordert, Stellung zu nehmen. Entgegen den ursprünglichen Behauptungen des Anwalts der islamischen Beschwerdeführer wurde die Beschwerde bislang keineswegs für zulässig erklärt. Wer die gut 48 Seiten starke Beschwerde ...