Der Iraker Ali S.*, vor seiner Abreise in die Schweiz wohnhaft in Bagdad, verliess sein Heimatland nach eigenen Angaben am 26. April 2005. Am 4. Mai gelangte er in die Schweiz. Noch am gleichen Tag suchte er um Asyl nach. Als Grund gab er an, ein Nachbar habe ihm gesagt, die Leute dächten, er spanne mit den Amerikanern zusammen. Er müsse aufpassen, sonst werde er «eines Tages getötet».
Am 28. Juni 2007, gut zwei Jahre nach dessen Einreichung, lehnte das Bundesamt für MiÂgration (BfM) das Gesuch ab. Ali S. erfülle die Flüchtlingseigenschaft nicht. Zwar ordnete das BfM die Wegweisung an, aber der Vollzug wurde, wie es in der Beamtensprache heisst, «zufolge Unzumutbarkeit zugunsten ei ...