Der Zürcher Strafrechtsprofessor Martin Killias (SP) hat einen Bericht verfasst, in dem er sich mit dem Fall Hildebrand und insbesondere mit der Frage auseinandersetzt, ob die Weitergabe der Bankkundendaten, die Hildebrands private Devisengeschäfte bewiesen, strafbar gewesen sei. Killias verneint dies. Erstens: Bei den durch die Kontounterlagen dokumentierten Devisengeschäften handle es sich nicht um wettbewerbsrelevante Geschäftsgeheimnisse. Zweitens: Die in den Kontounterlagen belegten Devisenkäufe seien möglicherweise rechts-, aber auf jeden Fall sittenwidrig gewesen und auch deshalb nicht schützenswert. Hat Killias recht, würde das Verfahren gegen den Datenüberbringer He ...