Wir haben es an dieser Stelle mehrfach betont: Das UBS-Abkommen der Schweiz mit den USA ist falsch und hätte so nie geschlossen werden dürfen. So lautet auch ein letztinstanzlicher Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Die Schweiz würde durch diesen Vertrag rund 4 500 UBS-Kunden, die nach damals gültigem Recht legale Beziehungen mit der Grossbank eingegangen sind, rückwirkend kriminalisieren. Es wäre ein kolossaler Treuebruch und eine Verletzung des Grundsatzes, wonach man nicht heute gültige Gesetze auf frühere Zeiten, als andere Gesetze herrschten, anwenden darf. Stimmt das Parlament im Juni für den Vertrag, macht es genau dies. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf beruhigt ...